Gemäß der Satzung §8 Nr. 2 erhebt die Gebietsgemeinschaft Beiträge von seinen Mitglieder. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen dienen der Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke.
- Beitragspflichtig sind alle Mitglieder der Gebietsgemeinschaft.
- Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt festgelegt und beziehen sich auf den Stand der Mitglieder und Beschäftigten.
Selbständige und Einzelunternehmer |
50,00 EUR |
Unternehmen bis 10 Arbeitnehmer | 150,00 EUR |
Unternehmen bis 20 Arbeitnehmer |
250,00 EUR |
Unternehmen bis 40 Arbeitnehmer | 350,00 EUR |
Unternehmen über 40 Arbeitnehmer | 510,00 EUR |
Vereine pro Vereinsmitglied | 2,00 EUR |
Städte und Gemeinden pro Einwohner | 0,25 EUR |
Einzelmitglieder, Privatpersonen ohne Einkünfte aus dem Tourismus | 10,00 EUR |
Mitgliedsbeitrag Landkreis Görlitz | 5.000,00 EUR |
Zusätzlich prüft der Landkreis Görlitz jährlich anhand des Marketingplanes der TGG NEISSELAND e.V. die Unterstützung des Vereins in Form eines Zuschusses für Marketingmittel.
3. Fördermitglieder und Ehrenmitglieder sind zur Beitragszahlung nicht verpflichtet.
4. Für die Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr der Gebietsgemeinschaft beitreten, wird die Beitragserhebung folgendermaßen geregelt: ab Beitrittsdatum anteilig monatlich zum Jahresende.
5. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Beitrag selbständig innerhalb der ersten drei Monate des Jahres in einer Summe auf das Konto der Gebietsgemeinschaft zu überweisen. Die Zahlung kann in Teilraten (vierteljährlich, halbjährig) auf Antrag erfolgen.
6. Die Beitragsordnung tritt ab 01.01.2010 in Kraft.